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Deutsche Strafverfolgung bei Auslandsbestechung defizitär - aber besser als im Vorjahr

German prosecution on foreign bribery deficient - but compared to last year improving

Die internationale Antikorruptionsorganisation Transparency International hat heute ihren jährlichen Fortschrittsbericht veröffentlicht, in dem der aktuelle Stand der Umsetzung und Anwendung der OECD-Konvention über die Bestechung ausländischer Amtsträger bewertet wird. Der Bericht umfasst in diesem Jahr die Analyse von 34 der 37 Länder, welche die OECD-Konvention ratifiziert haben. In über der Hälfte dieser Länder erfolgt keine Strafverfolgung nach der OECD-Konvention. Obwohl die großen Exportnationen Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande und die USA bedeutende Fortschritte in der Verfolgung von Auslandsbestechung gemacht haben, gibt es in den Exportnationen Großbritannien, Japan und Kanada praktisch keine Strafverfolgung. Huguette Labelle, Vorsitzende von Transparency International: "Entschlossenere Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Verfolgung der Auslandsbestechung in den Ländern zu erreichen, denen es am politischen Willen zur Umsetzung mangelt. Die Untätigkeit eines Landes unterminiert die Bemühungen der anderen und schädigt den internationalen Wettbewerb und damit die Wirtschaft".

In Deutschland ist die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Auslandsbestechung inzwischen auf über 83 nach 43 in den vergangenen Jahren angestiegen. 63 dieser Verfahren laufen im Zusammenhang mit dem "Oil-for-Food"-Skandal. Ohne Berücksichtigung dieser Verfahren liegt Deutschland nach den USA (mit 60 Ermittlungen) weltweit an zweiter Stelle. In den vergangenen Jahren hat es in Deutschland vier Verurteilungen wegen Auslandsbestechung gegeben, dabei kam es in jüngerer Zeit zu einer neuen (noch nicht rechtskräftigen) Verurteilung (Landgericht Darmstadt/Siemens). In den USA gab es in den vergangenen Jahren 67 Urteile, davon 17 neue seit dem Bericht 2006. Transparency Deutschland kritisiert, dass es an Personal und finanziellen Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden in Deutschland mangelt, um systematisch gegen Auslandsbestechung vorgehen zu können. Michael Wiehen, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: "Es geht ein wenig voran in Deutschland, aber noch immer müssen Unternehmen viel zu wenig fürchten, dass gegen sie wegen Auslandsbestechung ermittelt und Anklage erhoben wird." Weiterhin bemängelt Transparency Deutschland, dass die Informationen zu Ermittlungsverfahren, Gerichtsverfahren und Verurteilungen im Hinblick auf Auslandsbestechung in Deutschland nicht systematisch gesammelt werden und kaum zugänglich sind. Der Bericht erkennt an, dass in Deutschland im vergangenen Jahr das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Strafverfolgung von Auslandsbestechung gewachsen ist und dass in Deutschland auch Begleitmaßnahmen eingeleitet worden sind.

Scharfe Kritik erfährt die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen BAE Systems hinsichtlich eines saudischen Verteidigungsauftrags durch die britische Regierung. Die Behauptung Großbritanniens, dass nationale Sicherheitsinteressen das Verbot der Auslandsbestechung außer Kraft setzen würden, schafft ein Schlupfloch, das andere Länder bereitwillig nutzen könnten. Weiterhin sollte Großbritannien umgehend ein neues Antikorruptionsgesetz verabschieden, welches das antiquierte bestehende Gesetz korrigiert. Mit einem neuen Kabinett besteht eine unmittelbare Möglichkeit dazu.

Der diesjährige Fortschrittsbericht von Transparency International ist der dritte Bericht in jährlicher Folge. Die Angaben im Bericht beziehen sich auf Informationen, die Transparency-Experten in jedem Land zur Verfügung gestellt wurden. Zum ersten Mal wurden in diesem Jahr im Bericht auch kurze Beschreibungen prominenter Fälle der Auslandsbestechung aufgenommen, darunter Siemens.


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Dr. Christian Humborg
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