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OECD-Konvention gegen Auslandskorruption droht nur partiell umgesetzt zu werdenTI Deutschland fordert Bundesregierung zu Ergänzung des Bußgeldkataloges auf

TI Deutschland fordert Bundesregierung zu Ergänzung des Bußgeldkataloges auf

Transparency International (TI) hat die deutsche Exportwirtschaft und die Bundesregierung aufgefordert, die OECD-Konvention über das Verbot der Auslandskorruption zügig und effektiv umzusetzen. "Aus den Buchstaben eines internationalen Abkommens muß allgemeine deutsche Praxis werden ­ dies ist bislang nicht in Sicht," erklärte der Vorsitzende von TI Deutschland, Dr. Michael H.Wiehen. Die am Montag in Deutschland in Kraft getretene Konvention macht es für Deutsche auch in Deutschland zur Straftat, ausländische Amtsträger zu bestechen.

"Die Konvention wird nur dann greifen können, wenn deutsche Exportunternehmen auch ihre Geschäftspraktiken ändern," sagte Wiehen. "In den Unternehmen müssen konsequent Veranrtwortlichkeiten und Entscheidungsstrukturen daraufhin abgeklopft werden, wie korruptionsfreundlich sie sind," sagte Wiehen. Er erinnerte daran, daß die Konvention nicht zuletzt auch auf Druck aus der Wirtschaft verabschiedet worden sei.

"Viele Unternehmen trifft die veränderte rechtliche Situation völlig unvorbereitet," sagte der Vorsitzende von TI Deutschland. Transparency International werde diesen Umstellungsprozeß der Wirtschaft aber unterstützen und kritisch begleiten. "Wenn die Unternehmen bereit sind, die neuen Spielregeln auch im eigenen Hause umzusetzen, wird es künftig wieder zu einem Wettbewerbsvorteil werden, auf Korruption konsequent zu verzichten," sagte Wiehen. Die OECD-Konvention sei nicht zuletzt deshalb erfolgversprechend, weil der Privatwirtschaft die Folgen der Korruption schmerzhaft bewußt geworden seien:

  • Rechtsunsicherheit,
  • hohe Kosten bei der Anbahnung und Abwicklung von Geschäften,
  • hoher Aufwand bei der buchhalterischen Beschaffung und Tarnung von Schmiergeldern,
  • Duldung und Förderung wirtschaftskrimineller Strukturen.

Qualitätswettwerbs einläßt, gibt sich außerdem der Selbsttäuschung hinsichsichtlich seiner Wettbewerbsfähigkeit hin," ergänzte Wiehen.

"Die Umsetzung der Konvention in deutsches Recht nannte Wiehen unvollständig. Die von allen 34 Signatarstaaten vereinbarte Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit wird voraussichtlich durch das bevorstehende Steuerentlastungsgestez bewirkt. Dagegen ist das Erfordernis der Konvention, die Verantwortlichkeit juristischer Personen für die Bestechung eines ausländischen Amtsträgers zu begründen, "noch völlig unzureichend geregelt", sagte der Vorsitzende von TI Deutschland.


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Herrn Jeff Lovitt, Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, Internationales Sekretariat von TI
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