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Germany: Transparency Deutschland fordert Gleichbehandlung von angestellten Klinikärzten und niedergelassenen Kassenärzten als Amtsträger

Transparency Germany demands equal treatment of employed hospital-based doctors and practice-based doctors as office holders

Anlässlich des 113. Deutschen Ärztetages der Bundesärztekammer, der heute in Dresden beginnt, fordert die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland, dass niedergelassene Kassenärzte als Amtsträger gelten sollen. Sie würden somit ihren Kollegen gleichgestellt, die in Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft tätig sind und bereits als Amtsträger gelten. Derzeit beeinflussen Pharma- und Medizinprodukte-Hersteller durch Geschenke, Marketingmaßnahmen und andere Vergünstigungen insbesondere das Verschreibungsverhalten der niedergelassenen Ärzte. Diese Möglichkeiten würden durch den Amtsträger-Status erheblich eingeschränkt. Zuwendungen an niedergelassene Kassenärzte könnten dann strafbar sein.

Viele Grauzonen der Beeinflussung würden durch die Gleichstellung von niedergelassenen Ärzten und angestellten Klinikärzten begrenzt. Zum Beispiel erhalten vor allem niedergelassene Ärzte im Rahmen von Anwendungsbeobachtungen Nebeneinkünfte von der Industrie. Gleichermaßen würde die Praxis der sogenannten „Fangprämien“ beendet, wonach beispielsweise Krankenhäuser für zugewiesene Patienten an niedergelassene Ärzte Geld zahlen.

Dr. Angela Spelsberg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: „Ärzte arbeiten in einem Spannungsfeld ständiger Zuwendungen und Offerten seitens der Gesundheitsindustrie. Diese Beeinflussung ist so systemimmanent, dass es praktisch unmöglich ist, sich ihr zu entziehen – sie wird als normal und unvermeidlich angesehen. Es sollte daher im Eigeninteresse der Ärzte liegen, dass eine klare Berufsordnung im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben ihnen verbieten würde, Geschenke in jedweder Form anzunehmen.“

In diesem Zusammenhang begrüßt Transparency Deutschland den Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 23.02.2010 als ersten Schritt in die richtige Richtung, um die von Transparency Deutschland oft kritisierte Ungleichbehandlung von Ärzten zu beenden. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass niedergelassene Ärzte Beauftragte der Krankenkassen seien und daher Paragraph 299 StGB unterliegen. Danach können sie wegen Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr strafrechtlich verfolgt werden.


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Dr. Christian Humborg
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