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Transparency-Bericht zeigt internationalen Stillstand bei der Verfolgung der Auslandsbestechung

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat heute den diesjährigen Bericht zum Stand der Strafverfolgung der Auslandsbestechung in OECD-Ländern veröffentlicht. Zum ersten Mal in sieben Jahren hat sich die Strafverfolgung nicht verbessert. Wie im vergangenen Jahr wird in sieben OECD-Ländern eine aktive Verfolgung der Auslandsbestechung festgestellt: Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Italien, Norwegen, Schweiz und USA. In neun OECD-Ländern wird die Verfolgung als moderat bewertet und in 21 OECD-Ländern gibt es kaum oder keine Verfolgung. Zu diesen 21 Ländern gehören Australien, Griechenland, Kanada und Portugal.

Huguette Labelle, Vorsitzende von Transparency International, forderte die Teilnehmer des OECD-Ministertreffens, das am 25./26. Mai stattfindet, auf, Maßnahmen gegen inaktive Mitgliedsstaaten einzuleiten, um der Umsetzung des wegweisenden Übereinkommens neuen Schwung zu verleihen: "Nur bei einer aktiven Strafverfolgung ist hinreichende Abschreckung gewährleistet. Die gemeinsame Verpflichtung aller OECD-Länder, Auslandsbestechung auszumerzen, wird untergraben, wenn zahlreiche Länder das Übereinkommen nicht spürbar anwenden. So wird Korruption ermöglicht, unter der nicht nur die Ärmsten der Armen, sondern auch ehrliche Unternehmen leiden."

Transparency fordert von den Regierungsvertretern, die in dieser Woche am 50. OECD-Ministertreffen teilnehmen, ein 12-Monatsprogramm mit den folgenden Schritten:

  • Regierungen, die Auslandsbestechung nicht oder kaum verfolgen, müssen Maßnahmenpläne und Zeitpläne zur Umsetzung vorlegen.
  • Der OECD-Generalsekretär und der Vorsitzende der zuständigen Arbeitsgruppe müssen sich mit den Regierungsspitzen dieser Länder treffen, um diese Pläne zu besprechen.
  • Eine vollständige Prüfung zum aktuellen Sachstand muss beim nächsten OECD-Ministertreffen im Mai 2012 erfolgen.
  • Die zuständige Arbeitsgruppe muss eine Liste der Regierungen veröffentlichen, die die Auslandsbestechung nicht oder kaum verfolgen. Dieses wäre auch ein klares Signal an Unternehmen, dass Geschäftsbeziehungen in diesen Ländern einer erhöhten Due Diligence unterliegen müssten.

Zur Situation in Deutschland wird im Bericht bemängelt, dass nach wie vor der Schutz von Hinweisgebern nicht geregelt ist. Transparency setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Hinweisgeber in Unternehmen keine arbeitsrechtlichen Nachteile erleiden dürfen, wenn sie sich an zuständige Stellen wenden, weil sich in ihrem Unternehmen nichts ändert.

Den gesamten Bericht in englischer Sprache (2,2 MB) können Sie hier herunterladen.


For any press enquiries please contact

Max Dehmel, Leiter der Arbeitsgruppe “Internationale Konventionen”
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer

Transparency International Deutschland e.V.
T: +49 (0)30- 54 98 98