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TRANSPARENCY DEUTSCHLAND BEGRÜSST ERMITTLUNGSVERFAHREN GEGEN KARIN STRENZ UND EDUARD LINTNER WEGEN KORRUPTION

Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland begrüßt das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgrund der Korruptionsvorwürfe gegen Karin Strenz und Eduard Lintner. Transparency Deutschland hatte bereits im März 2019 im Zuge der sogenannten „Aserbaidschan-Affäre“ Strafanzeige gegen die Bundestagsabgeordnete und den ehemaligen Bundestagsabgeordneten wegen Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern nach §108e StGB erstattet. Die Staatsanwaltschaft Rostock hatte im Mai 2019 entschieden, keine Ermittlungen einzuleiten.

Dazu Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland: „Es ist an der Zeit, dass das Fehlverhalten von Karin Strenz und Eduard Lintner nun endlich auch strafrechtlich verfolgt wird. Beiden wurde das Recht auf Zugang zum Europarat bereits auf Lebenszeit entzogen. Wir freuen uns, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Sachlage anders beurteilt als die Staatsanwaltschaft Rostock.“

Im September 2017 wurde öffentlich, dass das autoritäre Regime Aserbaidschans ein Netzwerk geschaffen hat, in dem 2,5 Mrd. Euro über Banken und Briefkastenfirmen geflossen sein sollen und Schmiergelder an politische Entscheidungsträger in ganz Europa gezahlt wurden. Karin Strenz soll als Mitglied der parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) Gelder aus aserbaidschanischen Quellen erhalten haben – offiziell in Form von Beraterverträgen der Firma von Eduard Lintner. Während ihrer Zeit in der PACE nahm sie an Wahlbeobachtungsmissionen in Aserbaidschan teil, leitete eine Delegationsreise deutscher Abgeordneter und war an Europaratsabstimmungen zur Politik im Land beteiligt, bei denen sie überwiegend eine Pro-Aserbaidschan-Position eingenommen hat.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wirft Karin Strenz vor, sich „pro-aserbaidschanisch verhalten“ und mindestens 22.000 Euro Schmiergeld kassiert zu haben. Dem ehemaligen PACE-Mitglied Eduard Lintner wird vorgeworfen, im Zeitraum 2008 bis 2016 aus Aserbaidschan stammende Gelder in Höhe von rund 4 Millionen Euro über britische Briefkastenfirmen erhalten zu haben, um diese an Abgeordnete der PACE weiterzuleiten. Diese sollen sich im Gegenzug positiv über Aserbaidschan geäußert und sich bewusst gegen die Freilassung politischer Gefangener ausgesprochen haben.

Ende August 2019 hat Eduard Lintner die Strafanzeige von Transparency Deutschland als „PR-Komödie“ bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft Rostock hatte ihre Entscheidung, keine Ermittlungen einzuleiten damit begründet, dass weder Anhaltspunkte für eine Unrechtsvereinbarung im Sinne von §108e StGB noch für das Tatbestandsmerkmal „bei Wahrnehmung des Mandats" vorlägen. Zudem würden nachträgliche Zuwendungen durch Dritte für bereits vorgenommene Handlungen von §108e nicht erfasst.

„Offensichtlich gibt es unter den Staatsanwaltschaften unterschiedliche Auffassungen darüber, was der §108e StGB zur Mandatsträgerbestechung hergibt. An diesem Verfahren wird sich zeigen, ob der Paragraph zu eng gefasst und daher in seiner jetzigen Form ein zahnloser Tiger ist.“, so Hartmut Bäumer.


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