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Deutschland hinkt bei der Korruptionsbekämpfung internationalen Standards hinterher

  • Die steuerliche Absetzbarkeit von Schmiergeldzahlungen muß ohne Einschränkungen abgeschafft werden.
  • Deutschland ist seinen Verpflichtungen gegenüber der OECD bisher nicht nachgekommen, die steuerliche Absetzbarkeit von Schmiergeldzahlungen im In- und Ausland abzuschaffen. Neben den Niederlanden ist Deutschland damit der einzige Industriestaat, in dem dies bisher nicht in Angriff genommen wurde. Die bestehende Regelung, nach der die Absetzbarkeit nur dann versagt werden kann, wenn es wegen der Zahlung zu einer rechtskräftigen Verurteilung kam, geht an der Realität vorbei.
  • Es fehlt ein zentrales Register zur Sperrung korrupter Unternehmen. Die Bundesregierung hat bereits 1996 angekündigt, ein bundesweites Register ("schwarze Liste") einführen zu wollen; geschehen ist bisher - außer ständigen Ankündigungen - nichts. Pikanterweise bezieht sich eine jüngst erlassene Richtlinie des Bundesinnenministeriums zur Eindämmung unsauberer Praktiken bei der Vergabe von Aufträgen auf das nicht existente Register!
  • Auch die Länder haben es versäumt, die Einführung eines bundesweiten Registers wirksam zu betreiben. Lediglich in Bayern und Hessen gibt es positive Ansätze zur Erfassung korrupter Unternehmen, aber auch dort funktionieren die Register nur lückenhaft.
  • Die vom DIHT vorgebrachten Einwände gegen ein bundesweites Register ("Wenn eine kleine Niederlassung eines großen Konzerns einen kleinen Beamten besticht und deshalb der Konzern gesperrt wird, würde das Tausende Arbeitsplätze kosten") sind nicht stichhaltig und grenzen an eine Irreführung der Öffentlichkeit. Natürlich ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten: Ein ganzer Konzern würde nur dann gesperrt werden, wenn der Vorstand die Bestechung betrieben oder gedeckt hätte. Außerdem ist auf gute Erfahrungen in den USA zu verweisen, wo Unternehmen aus dem Register genommen werden können, wenn sie konzertierte Anstrengungen gegen Korruption nachweisen.
  • Deutschland ist bei der Transparenz der Verwaltung ein Entwicklungsland.
  • In vielen Ländern hat sich ein allgemeines Akteneinsichtsrecht als zentrales Instrument zur Vorbeugung gegen Korruption bewährt. In Ländern wie den USA, Kanada, Österreich, den Niederlanden, Spanien, Portugal und in Skandinavien gibt es z.T. bereits seit Jahrzehnten, in Schweden sogar seit 1776 solche Informationsfreiheitsrechte (z.B. den Freedom of Information Act in den USA). In einigen Ländern haben diese Rechte sogar Verfassungsrang. In Deutschland hat lediglich das Land Brandenburg ein solches Recht in der Verfassung verankert. Allgemein gilt in Deutschland noch immer der Geheimhaltungsgrundsatz für alle Verwaltungsunterlagen. So wurden etwa Anfragen von TI zum Stand der Korruptionsprävention mit dem Hinweis abgewiesen, dies gehe eine private Organisation "nichts an."
  • Auf Drängen der Bundesregierung ist auch ein Vorstoß der Europäischen Union zur Informationsfreiheit in EU-Angelegenheiten verwässert worden. Die Bürger können nunmehr nur mit Zustimmung der jeweils betroffenen Regierung Einsicht in EU-Unterlagen nehmen.
  • Die Rolle der Rechnungshöfe bei der Aufdeckung und Verfolgung von Korruption muß fundamental überdacht werden. Die Bundes- und Landesrechnungshöfe sind fachlich hervorragend qualifiziert, Korruption aufzudecken. Leider führen die Prüfungen der Rechnungshöfe in aller Regel zu keinen Konsequenzen; eine effektive und enge Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden findet wegen des Engagements einzelner Persönlichkeiten wohl lediglich in Hessen statt. Grundsätzlich weigern sich die Rechnungshöfe unter Hinweis auf ihre Unabhängigkeit, Informationen an die Staats-anwaltschaften weiterzuleiten. Diese dogmatische Position führt dazu, daß die Rechnungshöfe Jahr für die Jahr dieselben Mißstände anprangern, ohne daß sich etwas ändert.
  • Besonders auf kommunaler Ebene fehlt ein Gesamtkonzept zur Korruptionsprävention.
  • Die Länder haben 1996 ein Maßnahmenkonzept zur Prävention von Korruption vorgelegt und ansatzweise umgesetzt. Vergleichbares fehlt auf kommunaler Ebene, wo sich ein Großteil der Korruption abspielt. In der Regel arbeiten hier z.B. Planungsbüros und ausführende Firmen bei öffentlichen Aufträgen Hand in Hand - mit den entsprechenden Mißbrauchsmöglichkeiten!
  • Bei der Strafverfolgung müssen Korruptionsfahndungsstellen zentralisiert werden. Mit den Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Frankfurt und München gibt es sehr gute Erfahrungen. Leider sind dies bislang Insellösungen - nur dann kann ein effektiver Informationsaustausch zwischen allen Behörden stattfinden, wenn die Strafverfolgung nach diesem Modell flächendeckend organisiert wird.


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