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Transparency Deutschland mahnt Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) an

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat erneut die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption durch die deutsche Regierung angemahnt. Anlass ist die Tagung der UN-Arbeitsgruppe zur Bewertung der Umsetzung der Konvention ("UNCAC Intergovernmental Working Group on Review of Implementation”) in Wien vom 29. – 31. August 2007.

Im Jahr 2001 wurde die Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption („UNCAC“) verabschiedet und von Deutschland im Jahr 2003 unterzeichnet – bis heute aber nicht ratifiziert. Voraussetzung der Ratifizierung ist die Neufassung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (§108e StGB). Auf dieses Versäumnis der fehlenden Neufassung hat Transparency Deutschland in den vergangenen Jahren immer wieder hingewiesen. Während der § 108 e StGB bei der Abgeordnetenbestechung lediglich den direkten Stimmenkauf erfasst, verlangt die UNCAC, dass „einem Amtsträger weder mittelbar noch unmittelbar ein ungerechtfertigter Vorteil für diesen selbst oder für eine andere Person oder Stelle versprochen, angeboten oder gewährt werden darf, damit der Amtsträger in Ausübung seiner Dienstpflichten eine Handlung vornimmt oder unterlässt" ( vgl. UN-K. Art. 2 und 5). Dabei fallen Abgeordnete unter die "Amtsträger"-Definition der UN-Konvention.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2006 in seinem Urteil zur Amtsträgereigenschaft der kommunalen Ratsmitglieder eine gesetzliche Neuregelung des §108e StGB für nötig erachtet (BGH 5 StR 453/05). Im Schlussdokument des G8-Gipfels in Heiligendamm vom 7. Juni 2007 haben sich Deutschland als Gastgeber und die beteiligten Nationen ausdrücklich zu den internationalen Übereinkünften gegen Korruption bekannt und an erster Stelle eines Maßnahmenkatalogs die Ratifizierung der UN-Konvention zugesichert.

„Wir können nicht verstehen, dass sich Deutschland weiterhin die Blöße gibt, durch fehlende Ratifizierung bei dem internationalen Kampf gegen Korruption nur am Rande zu stehen“ sagte Sylvia Schenk, stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland.

Die im deutschen Recht verankerte unterschiedliche verfassungsrechtliche Stellung von Abgeordneten und Amtsträgern macht eine Übernahme der Konvention in das deutsche Recht nicht einfach. Eine nunmehr vier Jahre dauernde Untätigkeit läßt sich damit aber kaum rechtfertigen. Deshalb fordert Transparency Deutschland, endlich die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen einzuleiten. Dabei können strafrechtliche Normen mit Verhaltensregeln für Abgeordnete bei Interessenkonflikten und der Definition von „sozialadäquaten geldwerten Zuwendungen“ kombiniert werden.

Entscheidend kommt es darauf an, den Anforderungen der UN-Konvention Genüge zu tun und zugleich das Vertrauen der Menschen in die Unabhängigkeit der Mandatsausübung zu gewährleisten. Es liegt angesichts steigender öffentlicher Sensibilität für Interessenkonflikte auch im Interesse der Abgeordneten und des Parlaments selbst, klare Regelungen für einen Umgang mit Vorteilsannahmen aller Art zu schaffen.


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Dr. Christian Humborg
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