Begrüssenswerte Verschärfung des Korruptionsstrafrechts

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Der Bundesrat steht kurz davor, die Vernehmlassung zum revidierten Korruptionsstrafrecht zu eröffnen. Dabei soll die Privatbestechung zum Offizialdelikt werden und Bestechung in Sportverbänden und Unternehmen wirksamer verfolgt werden. Diese Verschärfung erfolgt nicht zuletzt aufgrund von Korruptionsskandalen im Sport.

In den nächsten Wochen wird die Vernehmlassungsvorlage zum geänderten Korruptionsstrafrecht erwartet. Der Bundesrat hat mehrfach seine Absicht betont, die Privatbestechung neu als Offizialdelikt im Strafgesetzbuch zu gestalten. Bisher wurde Korruption unter Privaten – Unternehmen, Vereine, Sportorganisationen oder Privatpersonen – lediglich auf Antrag verfolgt, weshalb es seit der Aufnahme ins Gesetz im Jahr 2006 zu keiner Verurteilung gekommen ist.

Mit der Gesetzesänderung könnten bald auch Korruptionsdelikte in Sportverbänden, ebenso wie bei Unternehmen oder Privatpersonen, mit mehr Mitteln strafrechtlich verfolgt werden.

Effektive Regelung fehlte bisher

Auf die gesetzgeberische Agenda gekommen ist die Problematik nicht zuletzt aufgrund von Skandalen im Sport. Wettkampfmanipulationen und die Bestechung von Funktionären in internationalen Sportverbänden haben in den letzten Jahren wiederholt für Schlagzeilen gesorgt. Diese Vorkommnisse stehen im Widerspruch zu den grundlegenden Werten des Sports – Fairness und Respekt – und bedrohen dessen gesellschaftlichen Nutzen.

Für Transparency International Schweiz ist es ein grosses Defizit, dass die Privatbestechung bisher kaum strafrechtlich verfolgt werden konnte. «Korruption unter Unternehmen oder Verbänden existiert auch in der Schweiz, wie diverse Studien belegen. Dass es bisher zu keiner Verurteilung kam, offenbart dringlichen Handlungsbedarf», so die Anti-Korruptionsorganisation. Der neue Gesetzesentwurf gebe den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit, von sich aus aktiv zu werden und Untersuchungen einzuleiten, wie das zum Beispiel in Deutschland, Frankreich oder Grossbritannien möglich sei.

«Für die Schweiz als wichtige Finanzdrehscheibe und Standort zahlreicher multinationaler Unternehmen ist es besonders wichtig, die Risiken der Privatbestechung effektiv angehen zu können», meint die Organisation. Es gebe keinen Grund, die Privatbestechung nicht mit den gleichen strafrechtlichen Mitteln wie die Beamtenbestechung auszustatten.

Die Integrität des Sports steht auf dem Spiel

Die Auswirkungen der Revision des Korruptionsstrafrechts am Beispiel des Sports waren Thema einer Podiumsdiskussion, die von der Anti-Korruptionsorganisation Transparency International Schweiz organisiert wurde. Experten aus dem Sport- und Strafrechtsbereich kommen zum Schluss, dass das Gesetz zwar eine wichtige Grundlage zur Bekämpfung der Korruption im Sport und in der Privatwirtschaft darstellt, jedoch auch mit dem notwendigen Umsetzungswillen durchgesetzt werden muss.

In seinem Kurzreferat stellte Matthias Remund, Direktor des Bundesamts für Sport (BASPO), die eingeleiteten Gesetzesmassnahmen auf nationaler und internationaler Ebene dar. Die Bekämpfung von Korruption und Wettkampfmanipulation im Sport, die auch wesentliche Elemente der Privatkorruption enthielten, sei eine Kernaufgabe des BASPO. Für den Vizepräsident von Swiss Olympic, Stephan Netzle, wird das neue Gesetz ein guter Ansatzpunkt gegen das Image der Schweiz als Hort korrupter Funktionäre bei internationalen Sportorganisationen sein. Daneben sei aber auch die Sensibilisierung für korruptes Verhalten im Sport zu schärfen, wie es Swiss Olympic beispielsweise mit einem «Code of Conduct» umsetze.

Strafrechtsprofessor und Nationalrat Daniel Jositsch widmete sich den rechtlichen Aspekten der Privatbestechung, deren bisherige Gesetzesbestimmungen praktisch wirkungslos geblieben seien. Dank dem Sport sei die Bestechungsthematik wieder auf die politische Agenda gekommen. Schliesslich übte der Journalist Jean François Tanda Kritik an der Intransparenz und den korrupten Aktivitäten der internationalen Sportverbände in der Schweiz. Die internen Reformbemühungen der Sportverbände seien «reine Augenwäscherei».

Die Verabschiedung der Vernehmlassungsvorlage durch den Bundesrat ist noch diesen Frühling zu erwarten.

Press contact(s):

Transparency International Schweiz
Jean-Pierre Méan, Präsident
Delphine Centlivres, Geschäftsführerin
031 382 35 50
.(JavaScript must be enabled to view this email address)

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