Eröffnung Whistleblower-Hotline
Set up of whistleblower hotline
Bern, 27. März 2006. Transparency International Schweiz, die Nichtregierungsorganisation zur Korruptionsbekämpfung, eröffnet eine unabhängige Meldestelle für Whistleblower. Über eine Hotline werden Whistleblower beraten wie sie mit ihrem Wissen über illegale Fälle vorgehen sollen.
Bei Korruptionsdelikten gehen Fachleute von einer Dunkelziffer von 97 – 99 % aus. Diejenigen Taten, die aufgedeckt werden, kommen meist mit Hilfe von Whistleblowern ans Licht. Whistleblower sind Personen, die an ihrem Arbeitsplatz Zeugen von illegalen Praktiken werden, diese intern melden oder an die Öffentlichkeit tragen. Bis heute sind Whistleblower in der Schweiz vor missbräuchlicher Kündigung oder weiteren Diskriminierungen nicht geschützt.
Was also tun, wenn der Chef die Buchhaltung fälscht, die Kollegin Bestechungsgelder zahlt um einen Auftrag zu erhalten, oder ein Mitarbeiter Sicherheitsauflagen verletzt: Meldung erstatten und sich dabei exponieren oder besser Stillschweigen bewahren?
Um Whistleblower zu beraten, wie sie mit ihrem Wissen um illegale Vorgänge umgehen sollen, eröffnet TI Schweiz eine Korruptionsmeldestelle. Es handelt sich dabei um eine telefonische Hotline 031 382 50 44 unter der sich Whistleblower anonym melden und Beratung anfordern können. Die Hotline wird am 29. März 2006 in Betrieb genommen und von geschultem Personal betreut, jeweils mittwochs von 10 bis 17 Uhr.
Wissenschaftlich unterstützt wird das Projekt von Prof. Dr. Daniel Jositsch vom Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich. Bei der Beratung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Whistleblower zuerst den Arbeitgeber informieren muss (internes Whistleblowing). Wenn dieser nicht reagiert oder berechtigter Grund zur Annahme besteht, dass der Arbeitnehmer selbst in die strafbare Handlung involviert ist, soll sich der Whistleblower an die zuständige Behörden wenden (externes Whistleblowing). Aus Angst vor Repressalien wagen jedoch nur wenige in diesem Fall ihre Beobachtungen zu melden. Die Zurückhaltung ist verständ-lich, denn Whistleblower gehen ein grosses Risiko ein: Sie werden häufig entlassen oder im Betrieb diskriminiert und als Nestbeschmutzer oder Denunzianten hingestellt.
Hier bietet TI Schweiz die Möglichkeit, über die Meldestelle ohne namentliche Nennung des Whistleblowers die Korruptionstat an die Behörde weiterzuleiten.
Rückenwind erhalten die Whistleblower jetzt auch von gesetzgeberischer Seite: In seiner Motion vom 22. März 2006 verlangt der Ständerat vom Bundesrat einen Gesetzesvorschlag, der Hinweisgeber in der Privatwirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung vor ungerechtfertigter Entlassung schützt. Sanktionen, allenfalls höhere Entschädigungen als die 6 Monatslöhne, sollen die Arbeitgeber vor missbräuchlicher Kündigung abhalten.
Um Korruption zu bekämpfen ist die Rolle des Whistleblowers von zentraler Bedeutung. Unter der Leitung von Prof. Dr. Daniel Jositsch wird das Projekt der Whistleblower-Hotline wissenschaftlich begleitet. Ziel ist es zu evaluieren, inwiefern sich die Korrupti-onsbekämpfung durch eine anonyme Meldestelle verbessern lässt. Über den Verlauf des Projekts und dessen Evaluation wird regelmässig informiert.
Ansprechpersonen für Medienanfragen:
Daniel Jositsch, 044 634 50 10 oder 079 503 06 17
Anne Schwöbel, TI Schweiz 031 382 35 50 oder 078 820 66 69
Transparency International (TI) ist die führende Nichtregierungsorganisation im Kampf gegen die Korruption. Sie wurde 1993 von Peter Eigen mit Sitz in Berlin gegründet und zählt mittlerweile über 90 nationale Sektionen. Jährlich veröffentlich TI den Corruption Perception Index, der über 150 Länder nach ihrer Korruptionsanfälligkeit klassiert.
Transparency International Schweiz (TI Schweiz) ist die Schweizer Sektion von TI. Sie wurde1995 gegründet, hat ihren Sitz in Bern und zählt über 130 Mitglieder (Privat-personen und Unternehmen). TI Schweiz engagiert sich für Transparenz in der Privat-wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung. Ihre Hauptaktivitäten konzentrieren sich auf Information, Prävention und Lobbying. Mit Instrumenten wie der Integritätsklausel für öffentliche Aufträge oder Verhaltenskodizes für Unternehmen verfolgt TI Schweiz das Ziel Korruption effektiv zu bekämpfen.
Professor Dr. Daniel Jositsch ist Leiter des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich. Er hat sich im Rahmen seiner Habilitationsschrift einge-hend mit dem schweizerischen Korruptionsstrafrecht auseinander gesetzt:
„Das Schweizerische Korruptionsstrafrecht“, Schulthess Juristische Medien, Zürich 2004.
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