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Reden ist Silber, Schweigen ist Gold – Mehr gesetzlicher Schutz für Whistleblower

Bern, 22 September 2005

Heute veröffentlicht Dr. Zora Ledergerber ihre Dissertation zum Thema Whistleblowing in der Schweiz. Sie fordert einen besseren Schutz für Whistleblower und die Schaffung eines eigenen Gesetzes. Ein Anliegen, das Nationalrat Remo Gysin noch in der laufenden Herbstsession als parlamentarische Initiative in Form eines ausgearbeiteten Entwurfes im Parlament einreicht.

Heute veröffentlicht Dr. Zora Ledergerber ihre Dissertation „Whistleblowing unter dem Aspekt der Korruptionsbekämpfung". Erstmals liegt ein konkreter Gesetzesvorschlag zum Schutz der Whistleblower vor. Dass in der Schweiz Handlungsbedarf in diesem Bereich besteht ist nicht von der Hand zu weisen. Korruptionsexperten gehen davon aus, dass 97% der Korruptionsfälle in der Schweiz nicht aufgedeckt werden. Personen, die Missstände in ihren Betrieben feststellen und melden wollen, müssen immer noch mit negativen Folgen rechnen und werden als Denunzianten hingestellt. Fristlose Entlassung und Rufmord im beruflichen und sozialen Bereich sind nur einige der negativen Folgen, die Whistleblower ertragen müssen. Bekannteste Beispiele in der Schweiz sind Christoph Meili in der UBS, der Berner Finanzrevisor Rudolf Hafner oder – als jüngstes Beispiel – Bernhard Allenbach, ehemalige Ruag Mitarbeiter, der betrügerische Machenschaften in der bundeseigenen Rüstungsfirma aufgedeckte und sofort freigestellt wurde. Dieser Fall zeigt einmal mehr das tragische aber leider typische Schicksal eines Whistleblowers in der Schweiz, der keinen rechtlichen Schutz in Anspruch nehmen kann. Bei TI-Schweiz melden sich viele Betroffene, weshalb die NGO plant, noch in diesem Jahr eine Whistleblower-Hotline zu eröffnen.

Die tiefe Ziffer aufgedeckter Korruptionsfällen wird auch von der OECD bemängelt. Eine Tatsache, die sie auf den fehlenden Whistleblowing-Schutz zurückführt und die Schweiz auffordert, entsprechende Massnahmen zu prüfen. Gemäss Ledergerber gibt es zwei Möglichkeiten den Schutz zu verbessern: durch eine Revision der Bestimmungen im Obligationenrecht oder durch die Schaffung eines Whistleblowing-Gesetzes. Der Vorteil eines solchen Gesetzes liegt in der höheren politischen Akzeptanz, denn eine Verstärkung des Kündigungsschutzes für alle Arbeitnehmenden wäre politisch nur schwer durchsetzbar. Mit einem eigenen Gesetz wird hingegen eine gezielte Ausnahme für einen kleinen Personenkreis geschaffen. Mit einer gleichlautenden parlamentarischen Initiative, die Gysin noch in der laufenden Herbstsession im Parlament einreicht, erhofft sich der SP Nationalrat eine erfolgreiche Umsetzung, zumal sein Anliegen bereits als Motion im Frühling dieses Jahres vom Nationalrat klar mit 99 Stimmen zu 77 angenommen wurde.


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